Rechtsprechung
LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung des Eigenbedarfs der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG auf die Gesellschaft i.R.d. Kündigung einer Mietwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 985
Zurechnung des Eigenbedarfs der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG auf die Gesellschaft i.R.d. Kündigung einer Mietwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 25.03.2010 - 40A C 323/09
- AG Hamburg, 25.03.2010 - 40a C 323/09
- LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10
- BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06
Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines …
Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10
Nachdem der BGH diese Frage für die Kommanditgesellschaft noch in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 (NJW-RR 2007, 1460 ) offen gelassen hatte, hat er kurz darauf im Urteil vom 27.06.2007 (NJW 2007, 2845 ) eine Zurechnung des Eigenbedarfs eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Gesellschaft befürwortet.Dieses Argument hat der BGH jedoch als nicht maßgeblich betrachtet (NJW 2007, 2845 ), was zu befürworten ist, weil ein sachlicher Zusammenhang dieser Umstände mit der Zurechnung des Wohnbedarfs nicht ersichtlich ist.
Gerade die hier in Frage stehende Ausdehnung auf eine GmbH & Co. KG birgt die Gefahr des Mieters in sich, einer unübersehbaren Zahl möglicher Gesellschafter gegenüberzustehen, die Eigenbedarf geltend machen könnten, zumal auch der BGH die Zurechnung nicht von der Anzahl der Gesellschafter abhängig macht (NJW 2007, 2845, 2846).
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 122/06
Eigenbedarf einer KG an Wohnraum
Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10
Nachdem der BGH diese Frage für die Kommanditgesellschaft noch in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 (NJW-RR 2007, 1460 ) offen gelassen hatte, hat er kurz darauf im Urteil vom 27.06.2007 (NJW 2007, 2845 ) eine Zurechnung des Eigenbedarfs eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Gesellschaft befürwortet.Eine solche kann - ebenso wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wohnräume weder als Wohnung für sich noch für Familienangehörige benötigen, denn Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann es schon begrifflich nicht geben (so ausdrücklich zur Kommanditgesellschaft BGH NJW-RR 2007, 1460, 1461).
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO , weil die Frage zugrundeliegt, ob eine Kommanditgesellschaft Eigenbedarf für einen ihrer Gesellschafter geltend machen kann und diese - im Wohnraummietrecht immer wiederkehrende - Frage bislang vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen wurde (BGH NJW-RR 2007, 1460, 1461).
- AG Hamburg, 25.03.2010 - 40A C 323/09
Eigenbedarfskündigung für eine GmbH & Co. KG ist nicht zulässig; Möglichkeit …
Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 25. März 2010 (Az. 40A C 323/09) wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des am 25.03.2010 verkündeten Urteils des Amtsgericht Hamburg, Az. 40A C 323/09 den Beklagten zu verurteilen, die von ihm gemietete und genutzte Wohnung im Hochparterre des Hauses P... alle XX in XXXXX H. bestehend aus fünf Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC und einem Kellerraum geräumt an die Klägerin herauszugeben.